Vertragsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen

  1. Abschluss des Beherbergungsvertrages
    • Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder per E-Mail erfolgen kann bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Der Mietvertrag mit den Gastgebern kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, welche die Gastgeber vornehmen. Sie bedarf keiner bestimmten Form.
    • Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
    • Die Gastgeber sind kein Reiseveranstalter sondern stellen Ihnen hier lediglich eine Ferienunterkunft vor. Das Ferienhaus wird privat vermietet. Die Verantwortung für beschriebene Freizeitangebote u.ä. liegt bei den jeweiligen Betreibern. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass diese Freizeitangebote in der Zeit des gebuchten Zeitraumes in unserem Ferienhaus angeboten werden. Dies richtet sich nach der entsprechenden Saisonzeit.
    • Falls der Gast den Buchungsvertrag nicht innerhalb von einer Woche unterschrieben an die Gastgeber zurückschickt, steht den Gastgebern ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu.
  1. Reservierungen
    • Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit den Gastgebern möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziff. 1.1 und 1.2 grundsätzlich zu einem für die Gastgeber und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.
    • Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt den Gastgebern Mitteilung zu machen, ob die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht der Gastgeber. Erfolgt die Mitteilung, so gilt Ziff. 1.2 entsprechend.
  1. Leistungen und Preise
    • Die von den Gastgebern geschuldeten Leistungen beziehen sich auf die Bereitstellung des Ferienhauses wie beschrieben.
    • Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten bis auf die Kurbeiträge ein, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vermerkt oder vereinbart ist.
    • Die Kurverwaltung der Gemeinde Wangerland erhebt Kurbeiträge. Die Gastgeber melden die vom Gast mit der Buchung des Ferienhauses angegeben (mitreisenden) Personen an die Kurverwaltung, stellt die Kurbeiträge in Rechnung und leitet sie an die Kurverwaltung weiter.
    • Teilt der Gast den Gastgebern eine mitreisende Person nicht mit, so ist diese Person vom Gast innerhalb von 24 Stunden nach Anreise bei der Kurverwaltung nachzumelden. Geschieht dies nicht, so stellt der Gast die Gastgeberin von eventuellen Ordnungsgeldern der Kurverwaltung und der Gemeinde Wangerland frei.
  1. Bezahlung
    • Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, verpflichtet sich der Gast mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form) innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung eine Anzahlung i.H. v. 20% des Gesamtmietpreises zu leisten. Die Restzahlung ist bis 14 Tage vor der Anreise ohne Abzüge zu leisten.
    • Wird die Anzahlung i.H. v. 20 % des Gesamtmietpreises nicht zum Fälligkeitstermin entrichtet, sind die Gastgeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und nicht mehr an die Buchung gebunden.
    • Bei kurzfristiger Buchung (bis weniger als 20 Tage vor Anreise) ist der Gesamtmietpreis sofort fällig.
  2. Rücktritt des Gastes
    • Es wird darauf hingewiesen, dass dem Gast – unabhängig von der Art des Buchungsweges und der Dauer des Aufenthaltes – kein allgemeines kostenfreies gesetzliches Kündigungs- oder Widerrufsrecht bezüglich des abgeschlossenen Mietvertrages zusteht.
    • Im Falle der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme der gebuchten Unterkunft (ganz oder teilweise) bleibt der Anspruch der Gastgeber auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises bestehen. Die Gastgeber haben sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft, um die sie sich nach Treu und Glauben zu bemühen haben, und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
    • Die Rechtsprechung erkennt an, dass die ersparten Aufwendungen von den Gastgebern wie folgt angesetzt werden können: Bei Übernachtung 20 % des vereinbarten Gesamtmietpreises.
    • Dem Gast bleibt es vorbehalten, der Gastgeberin nachzuweisen, dass höhere Aufwendungen erspart wurden. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung des entsprechend geringeren Betrages verpflichtet.
    • Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung wird dringend empfohlen.
    • Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich an die Gastgeber zu richten und muss schriftlich erfolgen.
  1. Obliegenheiten des Gastes
    • Der Gast ist verpflichtet, den Gastgebern Mängel am oder im Ferienhaus oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich schriftlich und vorab telefonisch anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
    • Die Mängelanzeige ist ausschließlich an die Gastgeber zu richten.
    • Ein Rücktritt und/oder eine Kündigung des Gastes ist nur bei erheblichen Mängeln zulässig und soweit die Gastgeber nicht innerhalb einer ihr vom Gast gesetzten angemessenen Frist eine zumutbare Abhilfe vorgenommen hat.
    • Wird die Mängelanzeige nicht wie unter Ziffer 6.1 bis 6.3 beschrieben vorgenommen, entfallen Ansprüche des Gastes.
    • Die Unterkunft darf nur mit der mit den Gastgebern vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht der Gastgeber zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.
    • Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
    • Der Gast haftet für jegliche Schäden, die während der Mietdauer durch ihn, einen Mitreisenden oder Besucher entstehen. Die Höhe des Schadens beziffert sich bei Beschädigung von im Ferienhaus befindlichen Gegenständen regelmäßig auf den Wiederbeschaffungswert eines ähnlichen, evtl. auch neuen Gegenstandes. Der Gast ist verpflichtet, den Gastgebern ungefragt alle Schäden anzuzeigen, die während der Mietdauer im Ferienhaus oder auf dem Grundstück verursacht wurden.
  1. Haftung der Gastgeber
    • Die vertragliche Haftung der Gastgeber für Schäden ist auf den Mietpreis beschränkt.
    • Die Gastgeber haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die Fremdleistungen sind.
  1. An- und Abreise
    • Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft ab 16 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.
    • Bei einer Ankunft nach diesem Zeitpunkt ist der Gast verpflichtet, die Gastgeber hiervon rechtzeitig zu unterrichten.
    • Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag bis 10 Uhr zu räumen.
  1. Verjährung und Hemmung von Ansprüchen des Gastes
    • Ansprüche des Gastes gegenüber den Gastgebern, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Belegungsende.
  1. Druckfehler
    • Druckfehler verpflichten die Gastgeber nicht. Die Preisangabe in der Buchungsbestätigung hat Gültigkeit.
  1. Datenschutz
    • Die Daten des Gastes werden an Dritte weitergegeben, soweit dies zur Abwicklung dieses Vertrages erforderlich ist.
    • Die Daten des Gastes werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme durch die Gastgeber oder deren Beauftragte bei der Eintragung in die Buchungsbestätigung und zu eigenen Dokumentationszwecken gespeichert.
    • Im Übrigen finden die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes Beachtung. Hiernach ist der Dienstleister insbesondere berechtigt, personenbezogene Daten zu verarbeiten, soweit dies zur Vertragsabwicklung (Bestandsdaten) oder zur Leistungserbringung (Nutzungsdaten) erforderlich ist.
  1. Salvatorische Klausel
    • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner